Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 24. Mai 2016 (und der zweijährigen Übergangsfrist bis zur Wirksamkeit) erhält das Thema Datenschutz nunmehr endlich das ihm gebührende Augenmerk.
Für Sie als Unternehmer oder Vereinsvorstand besteht die gesetzliche Verpflichtung sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Darüber hinaus erfüllt Ihr Unternehmen/ Verein möglicherweise Kriterien die eine Bestellung eines Datenschutzbeauftragten rechtlich zwingend nach sich zieht.
Gerne beraten wir Sie – kostenfrei – ob Ihre Organisation derzeit noch rechtskonform aufgestellt ist.
Überzeugen Sie sich von unserem Leistungsspektrum.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter zur Verfügung.
Ihre Daten sind bei uns auf der sicheren Seite.
Dafür stehe ich für Sie ein!
Dipl. Betriebswirt (FH) Oliver M. Pickl, LL.M.
Geschäftsführer und Datenschutzbeauftragter (TÜV)